Für den Friedhof Königsesch gibt es eine neue Gebührenordnung. Für Friedhöfe anderer Pfarreien in der Umgebung und für das Kolumbarium wird es in absehbarer Zeit ebenfalls neue Gebührenordnungen geben. Die Zentralrendantur begleitet die Pfarreien des Dekanates bei der Erarbeitung. Normalerweise ist bei öffentlichen Gebührenhaushalten eine Anpassung jeweils nach drei Jahren vorgesehen. Der Kirchenvorstand der Pfarrei St. Dionysius hat die neue Gebührenordnung aber erstmalig nach zehn Jahren preislich angepasst und sie mit der Bezirksregierung und dem Bistum Münster abgestimmt. Sie tritt zum 1. September 2019 in Kraft.
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