Pfarrnachrichten/LIVE-Übertragung

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Hochzeit + Ehe

Für die Katholische Kirche ist die Ehe ein Sakrament; sie ist ein Zeichen für den Bund zwischen Christus und der Kirche, wie es der Katechismus der katholischen Kirche erklärt. Nach den Worten des Zweiten Vatikanischen Konzils ist sie „Bild und Teilhabe an dem Liebesbund Christi und der Kirche“. Mehr noch: Die Christliche Ehe soll zum Zeichen und damit zur gelebten Verkündigung der Liebe Christi zu den Menschen werden. Ein Theologe beschreibt dies so: "In der Liebe der Eheleute zueinander, in ihrem Dienen und Opfern füreinander, in ihrem Ertragen und Verzeihen, in ihrer Treue bis zum Tod soll deutlich werden, was Christus auch in der Gegenwart für die Menschheit, insbesondere für seine Kirche, ist und wirkt."

Entscheidend für dieses Sakrament ist der Wille der Brautleute bei der Trauung, die Ehe nach diesem Verständnis einzugehen. Nicht die Kirche oder der trauende Priester spenden das Sakrament, sondern die Ehepartner einander, wann immer sie als getaufte Christen ihr Jawort in einer kirchlich anerkannten Form sprechen. Nicht der Ritus (die Trauung) ist das Sakrament, sondern die Ehe selbst - oder wenn man so will, der Ehealltag, also das ganze Leben in der Ehe.

 

Text: Norbert Göckener, kampanile
Foto: Norbert Ortmanns, Kirche+Leben

 

Kirchliche Trauung

Wenn der Entschluss zur kirchlichen Hochzeit steht, ist es hilfreich, als erstes mit dem Pfarrbüro Kontakt aufzunehmen. Dort lässt sich klären, ob der gewünschte Termin und die betreffende Kirche zur Verfügung stehen. Auch praktische Fragen (Blumenschmuck, musikalische Begleitung etc.) lassen sich dort ansprechen.


Da eine kirchliche Ehe zwar eine persönliche Angelegenheit, aber auch ein öffentliches Ereignis ist, das der Wohnortgemeinde nicht egal sein kann, ist zuerst der Pfarrer des Wohnortes der Braut oder des Bräutigams zuständig, die rechtlichen Voraussetzung für die Trauung abzuklären, unabhängig davon, ob das Paar in der Wohnortspfarrei oder anderswo heiraten möchte. Dazu wird das sogenannte „Ehevorbereitungsprotokoll“ mit den Brautleuten aufgenommen.


Einige Wochen vor der Trauung soll ein Gespräch mit dem Priester stattfinden, der die Traufeier leitet, so dass die Brautleute gemeinsam mit ihm den Gottesdienst besprechen können.

 

Wenn ein Paar zwei unterschiedlichen christlichen Konfessionen angehört, kann nach Vereinbarung ein Traugottesdienst mit je einem Geistlichen der beiden Konfessionen stattfinden. Die Trauung selber erfolgt jedoch nach dem Ritus und im Sinngehalt nur einer der betreffenden Konfessionen, eine “ökumenische Trauung” gibt es nicht.

 

Wenn einer der Partner aus der Kirche ausgetreten ist, einer anderen oder auch keiner Religionsgemeinschaft zugehört ist, ist dennoch eine kirchliche Trauung möglich. Näheres, auch über die Möglichkeiten zur Gestaltung der Feier, kann der Seelsorger ausführen.

 

Folgende Dokumente sind von den Brautleuten zu besorgen:

  • Von beiden Partnern ist ein Auszug aus dem Taufregister (Taufzeugnis) nötig, der nicht früher als sechs Monate vor dem Trautermin ausgestellt sein soll. Die Taufzeugnisse können bei dem Pfarrbüro der Taufgemeinden angefordert werden.
  • Wenn das Paar vor der kirchlichen Trauung auch standesamtlich heiratet, ist eine Kopie der Urkunde der standesamtlichen Trauung vorzulegen.

Den Ablauf einer Trauung und allgemeine Antworten zur Trauung finden Sie unter:

Ehejubiläen

Wenn ein Paar 25 Jahre oder gar ein halbes Jahrhundert miteinander Freud und Leid geteilt hat, dann ist das ein Grund zu danken: Das Paar mit der Familie dankt Gott. Die Gemeinde dankt dem Ehepaar für das gelebte Beispiel, dass Ehe gelingen kann.


Wegen der Absprache eines Gottesdienstes wenden Sie sich bitte an das Pfarrbüro.

 

Zugleich sei auf den regelmäßig stattfindenden „Tag der Ehejubiläen“ im Dom zu Münster hingewiesen. Dieser wird u. a. mit einem festlichen Segensgottesdienst im Dom und anschließendem Empfang im Priesterseminar begangen.

Weitere Infos finden Sie hier.