Regelungen für Gottesdienste

Die Pfarrei St. Dionysius teilt mit, dass die aktuelle Coronaschutzverordnung ab dem 9. Juli 2021 auch für die Feier der Gottesdienste mit Lockerungen verbunden ist.

 

Die Pfarrei sieht sich bei der Umsetzung auch in der Pflicht, abzuwägen, inwieweit den sehr unterschiedlichen Erwartungen und Forderungen sowie Sorgen und Ängsten der Gottesdienstbesucher*innen begegnet werden kann. In Gesprächen wird den Verantwortlichen immer bewusst, dass verschiedene Generationen und Personen die Lockerungen unterschiedlich bewerten und differenziert Erwartungen formulieren.

 

In den Gottesdiensten der Pfarrei St. Dionysius kann wieder mitgesungen werden. Die Chor- und Instrumentalgruppen, die sich in der Coronazeit erfreulicherweise verstärkt gebildet haben, sollen aber weiter die Gottesdienste maßgeblich mitgestalten. Der Mindestabstand und das Tragen einer Mund-Nasenbedeckung wird trotz Wegfall der Auflage von der Pfarrei weiter empfohlen. Der Friedensgruß soll weiter ohne das Reichen der Hand gewünscht werden. Die Kommunion wird weiter ausschließlich als Handkommunion gereicht. Dabei tragen die Austeiler*innen verbindlich weiter eine medizinische Maske. Eine Rückverfolgbarkeit per Zettel oder App ist momentan nicht mehr notwendig.

 

Sollte mit Zunahme von Neuinfektionen zukünftig etwa wieder eine andere Inzidenzstufe gelten, müsste wieder zu Einschränkungen und Auflagen zurückgekehrt werden. Deshalb bittet die Pfarrei darum, jeweils aktuelle Mitteilungen zu verfolgen.